
Ambulanter Pflegedienst und Hauswirtschaftsdienst
Viele möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden bleiben: Der ambulante Pflegedienst des ASB unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege und Versorgung zu Hause. Außerdem helfen wir mit unserem Hauswirtschaftsdienst gerne bei der Bewältigung von Arbeiten im Haushalt. Unser Einsatzgebiet deckt fast den gesamten Landkreis Forchheim ab.

Unsere Leistungen:
Leistungen nach Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
- pflegerische Betreuung und Beratung
- körperbezogene Pflegemaßnahmen
- Hilfe bei Bewegungseinschränkung, Nahrungsaufnahme
- Begutachtung der Pflegesituation
- Pflegenachweise nach §37 SGB XI
- Haushaltsentlastende Dienstleistungen (z.B. Putzen, Einkauf, Waschen)
Behandlungspflege nach Krankenversicherungsgesetz (SGB V)
- Injektionen
- Wundversorgung
- Kompressionstherapie
- Medikamentengabe
- Blutdruck-und Blutzuckermessung
Häufige Fragen zum Pflegedienst / Hauswirtschaftsdienst
In welchen Ortschaften ist der Pflegedienst / Hauswirtschaftsdienst im Einsatz??
Mit unserem ambulanten Pflegedienst und Hauswirtschaftsdienst sind wir in folgenden Orten im Landkreis Forchheim im Einsatz:
- Effeltrich
- Eggolsheim
- Forchheim
- Gosberg
- Gräfenberg
- Hallerndorf
- Hausen
- Heroldsbach
- Hiltpoltstein
- Igensdorf
- Kirchehrenbach
- Obertrubach
- Poxdorf
- Pretzfeld
- Weilersbach
Was ist der Entlastungsbetrag? Was gibt es bei der Höhe und beim Anspruch zu beachten?
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 131 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.572 Euro im Jahr). Das gilt für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger und vergleichbar Nahestehender in ihrer Eigenschaft als Pflegende sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags. Soweit der monatliche Entlastungsbetrag in einem Kalendermonat nicht (vollständig) ausgeschöpft worden ist, wird der verbliebene Betrag jeweils in die darauffolgenden Kalendermonate übertragen.
Ein typisches Beispiel für die Verwendung des Entlastungsbetrages ist die Beauftragung unseres Hauswirtschaftsdienstes, der im Haushalt unterstützt oder beim Einkauf begleitet.
Die Pflegekasse kann jederzeit Auskunft über das Budget bzw. den noch nicht ausgeschöpften Betrages geben.
Sie brauchen Unterstützung oder haben Fragen rund um die Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegeversicherung?
Wir helfen Ihnen sofort weiter.
Verwaltung Pflegedienst / Hauswirtschaftsdienst
Anika Peschke, Stv. Ressortleitung Pflege
Tel. : (09191) 7007 21
ASB Fernblick gGmbH
Affalterthal 113
91349 Egloffstein
Verwaltung Pflegedienst / Hauswirtschaftsdienst
Zilli Wagner, Pflegedienstleitung
Tel. : (09191) 7007 22
ASB Fernblick gGmbH
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 9
91301 Forchheim