Erste-Hilfe Kurse

Leben retten kann jede/r! Hier finden Sie die Kursübersicht. Jetzt anmelden!

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Lehrgangsinhalte:
Vermittlung der grundlegenden Maßnahmen zur unmittelbaren Lebensrettung in Theorie und Praxis: Verhalten an Unfallstellen, Retten aus Gefahrenbereichen, Notruf, Helmabnahme, Verhalten bei Bewusstlosigkeit, Behandlung von Atem- und Kreislaufstörungen inklusive Beatmung und Herz-Lungen Wiederbelebung, Blutstillung bei lebensbedrohlichen Blutungen, Behandlung des Schocks, Verhalten bei Haut- und Knochenverletzungen, Verbrennungen, Erfrierungen, Hitzenotfälle (Sonnenstich, Hitzschlag), Verletzungen des Bauchraums, der Wirbelsäule und des Beckens, Vergiftungen, Allergischen Reaktionen, Insektenstichen, akuter Atemnot, Asthma, sowie die Gelegenheit für Sie, die erlernten Maßnahmen in praktischen Fallbeispielen zu Üben.

Für den Teilnehmerbeitrag sind drei Zahlungarten möglich:

  • Die Kursgebühr in Höhe von 60,00 EUR in Bar am Kurstag entrichten
  • Für Teilnehmer, die den Kurs im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder eines Vereins absolvieren, können die Lehrgangskosten komplett vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) getragen werden. Bitte lassen Sie sich dafür die Kursteilnahme von der zuständigen Berufsgenossenschaft genehmigen und bringen Sie die Genehmigung und das Abrechnungsformular zum Kurs mit.
  • für Mitglieder des ASB ist der Lehrgang 1 x jährlich kostenfrei, bringen Sie bitte zum Kurs den ausgefüllten Mitgliedergutschein mit.

Wir sind eine von der DGUV ermächtigte Ausbildungsstelle:
Kennziffer: 1.7320
Name/Anschrift: ASB im Landkreis Forchheim gGmbH, Reuthgasse 7, 91322 Gräfenberg

Weitere Infos am Ende der Seite unter "häufig gestelle Fragen"

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Wenn Kinder durch Unfälle oder Erkrankungen in Not geraten, sind meistens Erwachsene in der Nähe, die gerne helfen wollen. Gleichzeitig sind die Helfer jedoch oft verunsichert und befürchten, dem kleinen Patienten durch falsches Handeln mehr zu schaden als zu helfen. Darüber hinaus denken viele Menschen, dass sich die Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Kindern grundlegend von denen bei Erwachsenen unterscheiden. Tatsächlich liegen die Unterschiede oft nur im Detail; denn die allgemeinen Grundsätze der Ersten Hilfe gelten für jeden Menschen, egal ob jung oder alt.

Für Teilnehmer, die den Kurs im Auftrag Ihres Arbeitgebers oder eines Vereins absolvieren, können die Lehrgangskosten komplett vom zuständigen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse) getragen werden. Bitte lassen Sie sich dafür die Kursteilnahme von der zuständigen Berufsgenossenschaft genehmigen (Antrag auf Kostenübernahme) und bringen Sie die Genehmigung und das Anmeldeformular zum Kurs mit.

Bitte wählen Sie als Erzieher, Lehrer, Betreuer den Kurs: Erste-Hilfe in Bildungs -und Betreuungseinrichtungen (EHBB, 9UE). Nur für diesen Kurs übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kursgebühren.

Als Privatperson (z.B. als Eltern) können Sie am Kurs Erste-Hilfe bei Kindernotfällen (4UE) teilnehmen. Dieser Kurs wurde speziell für Eltern / Großeltern und alle anderen interessierten Privatpersonen entwickelt und vermittelt kompakt alles Wissenwerte zu Kindernotfällen.

Wir sind eine von der DGUV ermächtigte Ausbildungsstelle:
Kennziffer: 1.7320
Name/Anschrift: ASB im Landkreis Forchheim gGmbH, Reuthgasse 7, 91322 Gräfenberg

Weitere Infos am Ende der Seite unter "häufig gestelle Fragen"

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Das oberste Gebot bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme an verletzten Tieren ist der Selbstschutz und der Schutz der beteiligten Personen. Verletzte Tiere, die unter Schock stehen, Angst oder Schmerzen haben, wehren sich häufig durch Beißen. Dies gilt auch für die eigenen Tiere. Nähern Sie sich einem verletzten Tier daher immer vorsichtig und langsam.

Weitere Techniken und Handgriffe können in den ASB-Lehrgängen Erste Hilfe am Hund theoretisch erlernt und praktisch angewandt werden. Dazu zählen auch das Untersuchen des Tieres, das Reinigen von Wunden oder der richtige Transport.

Gerne bieten wir auch Kurse in Hundevereinen oder Hundeschulen an. Das Kursprogramm stellen wir gerne individuell nach Ihren Wünschen zusammen.

Häufig gestellte Fragen / FAQ

Betriebliche Ersthelfende müssen von einer ermächtigten Ausbildungsstelle geschult werden. Für die Kurse Erste-Hilfe Grundausbildung, Erste-Hilfe Fortbildung und Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen ist eine Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger des Arbeitgebers oder Vereins möglich. Bitte gehen Sie wie folgt vor:

Bitte klären Sie ggf. die Kostenübernahme durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger vor Kursbeginn ab und bringen Sie zum Kurs das Abrechnungsformular mit. Ohne dieses Formular, welches komplett ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben zum Kurstermin mitgebracht werden muss, ist eine Kostenerstattung leider nicht möglich.

Besonderheiten (hier muss vorab zwingend die Genehimgung eingeholt werden):

  • Kommulane Unfallversicherung Bayern (KUVB) / Landesunfallkasse (LUK). In der Regel handelt es sich hier um Kindertagesstätten, Behörden und kommunale Einrichtungen. In diesem Fall muss die Kostenübernahme vorab mit dem Antragsformular bei der KUVB/LUK beantragt werden. Zum Kurstermin muss zusätzlich das Abrechnungsformular komplett ausgefüllt, gestempelt und unterschrieben mitgebracht werden.

 Antragsformular für Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

 Antragsformular für Erste-Hilfe-Grundausbildung / Erste-Hilfe Fortbilung

Abrechnungsformular Ausbildung

  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Die Antragsstellung erfolgt per Online-Verfahren, wo die Firmendaten und Teilnehmerdaten eingegeben werden müssen. Im Anschluss erhalten Sie direkt das personalisierte und genehmigte Abrechnungsformular zum Download bereitgestellt. Hier klicken, um zum Verfahren der Kostenübernahme der BGW zu gelangen.
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Die Anforderung des Abrechnungsformulars muss Online erfolgen und wird im Anschluss nach Eingabe der Firmendaten an Ihren Betrieb zugeschickt. Bitte beachten Sie, dass zur Abrechnung mit der BGN ausschließlich deren Abrechnungsformulare genutzt werden können. Hier licken, um zum Antrag des Abrechnungsformulars der BGN zu gelangen.

Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen direkt zu kontaktieren. Am Kurstag müssen die Unterlagen zur Kostenübernahme komplett vorliegen.

Wir bieten verschiedene Kursarten für Teilnehmer/innen jeden Alters und für alle Bedürfnisse an.

  • Erste-Hilfe-Grundlehrgang: Kurs für Führerscheinbewerber, Betriebliche Ersthelfer, Besucher im Auftrag des Arbeitgebers / Vereins, Privatpersonen
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: Kurs für betriebliche Ersthelfer, die bereits eine Erste-Hilfe-Grundausbildung absolviert haben (Auffrischung alle zwei Jahre). Dieser Kurs muss durch den Betrieb als Fortbildung gebucht und der Termin vereinbart werden.
  • Erste-Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen: Kurs für betriebliche Ersthelfer in Kindertageseinrichtungen, Grundschulen, Mittagsbetreuung, OGTS, Kindertagespflegepersonen

Die oben genannten Kurse haben eine Dauer von 9 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) zzgl. Pausenzeiten, also z.B. von 08:00 bis 16:00 Uhr.
Eine Kostenübernahme ist durch den jeweiligen Unfallversicherungsträger (BG) möglich.

 

  • Erste-Hilfe bei Kindernotfällen kompakt: Kurs speziell für interessierte Privatpersonen (Mama/Papa/Oma/Opa/Tante/Onkel....). Interessantes Praxiswissen rund um die Erste-Hilfe am Kind in 3 Stunden kompakt vermittelt. Der Kurs macht fit für Notfälle im privaten Umfeld, nimmt die Angst und bietet die Möglichkeit, eigene Fragen zu stellen bzw. praktische Übungen zu absolvieren.
  • Erste-Hilfe Kurse für Feuerwehren: Ob Notfalltraining, Erste-Hilfe Aus- und Weiterbildung oder ein Erste-Hilfe Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten als Grundlage für weitere Ausbildung zum Feuerwehrmann / zur Feuerwehrfrau. Wir führen die Schulungen als Inhouse-Fortbildung direkt bei unseren Auftraggebern durch. So werden Zeit und Wege der Ehrenamtlichen gespart.
  • Erste-Hilfe FreshUp / Notfalltraining: Die Inhalte der Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung werden kompakt und praxisnah in 3 Stunden nach den Wünschen unserer Auftraggeber (Pflegeheime, Feuerwehren, Arztpraxen) vermittelt und können in Praxisbeispielen angewandt werden.
  • Erste-Hilfe für Kinder: Egal ob im Vorschulalter, Grundschule oder in der weiterführenden Schule. Erste-Hilfe kann in jedem Alter erlernt werden. In speziell auf des jeweilige Alter zugeschnittenen Kurskonzepten bieten wir interessante und kurzweilige Kurse direkt in Ihrer Einrichtung an.
  • Erste-Hilfe am Hund: Sie haben selbst einen Hund oder interessieren sich dafür, wie man Erste-Hilfe direkt am Tier anwendet? Dann finden Sie in diesem 3 - stündigen Kurs Antworten auf Ihre Fragen.

 

Grundsätzlich können wir alle Kursformate auch als Inhouse-Kurse in Ihrem Unternehmen oder privat anbieten. Wichtig ist für einen reibungslosen Kursablauf, dass ausreichend Platz für die Teilnehmenden als auch für unsere Ausbilder inkl. Praxisübungen zur Verfügung steht, für eine ausreichende Belüftung und Beleuchtung des Kursraumes gesorgt ist und sanitäre Anlagen für alle Kursteilnehmenden zur Verfügung stehen. An Kursen, deren Kosten durch den Unfallversicherungsträger übernommen werden müssen mindestens 10 Personen teilnehmen. Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir haben vollstes Verständnis dafür, wenn Kurstermine aufgrund dienstlicher oder gesundheitlicher Verhinderung abgesagt werden müssen. Für unsere Kursplanung, den Ablauf und im Hinblick auf Wartelisten bitten wir Sie, jegliche Verhinderung frühzeitig mitzuteilen. Kostenfreie Kursstornierungen innerhalb von 24 Stunden vor Kursbeginn sind nur nach vorheriger Rücksprache möglich und sind schriftlich oder telefonisch abzusprechen. Bei unentschuldigem Fehlen behalten wir uns vor, die Kursteilnahmegebühr dem Kursteilnehmer oder dem Betrieb in Rechnung zu stellen.

Kontakt Ausbildungsstelle: tc`gW}\'_Hy{CAZ#D8^L]6i*quI]#[VYTJAjAxN+6]3yak0#B1FuSqyZ#, tc`gW}\'_Hy{CAZ#D8^L]6i*quIV4]#[VYTJAjAxN+6]3yal3sD/C~Lid]Q7s, Tel.: 09191 7007 15 / 09192 9252922

Grundsätzlich bieten wir im Moment folgende Zahlungsarten an:

  • Barzahlung vor Ort am Kurstag
  • Erste-Hilfe Gutschein für ASB Mitglieder (einmal pro Jahr, übertragbar)
  • Kostenübernahme und Abrechnung über den Arbeitgeber / Unfallversicherungsträger

Als Quittung gilt die Teilnahmebescheinigung.

Für Betriebe, Arztpraxen, Vereine und bei Buchungen von Inhouse-Kursen vor Ort bieten wir außerdem die Möglichkeit der Rechnungsstellung an, um die Kursgebühren nach Durchführung des Lehrgangs zu bezahlen.

Wie viele betriebliche Ersthelfer brauche ich? Wie läuft die Organisation der Ersten-Hilfe im Betrieb ab? Wie organisiere ich die Schulungen für die betrieblichen Ersthelfer und welche Fristen gibt es?

Hier hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nützliche Fragen und Antworten übersichtlich dargstellt. Hier gelangen Sie direkt zur Infoseite der DGUV: Hier klicken

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Lukas Hänsch

Soziale Dienste / Öffentlichkeitsarbeit / Stv. Geschäftsführung

Tel.: 09191 7007 - 15
Fax: 09191 7007 - 20

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ASB Forchheim

Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 9
91301 Forchheim